Nordbären Hamburg

Satzung des Nordbären Hamburg e.V.

Hier die Paragraphen §I.-§V. Die Paragraphen § VI.-XI. sind hier zu finden!

  • § I. Name, Sitz, Geschäftsjahr
  • 1. Der Verein trägt den Namen „Nordbären Hamburg e.V.“
  • 1.1. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.
  • 2. Der Sitz des Vereins ist Hamburg.
  • 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • § II. Vereinszweck
  • Der Verein fördert die gesellschaftliche Toleranz gegenüber der Kultur bärtiger und behaarter Männer.
  • § III. Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag
  • 1. Mitglied können natürliche, männliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit.
  • 2. Der Verein erhebt jährlich von seinen Vereinsmitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Beitrages wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung festgesetzt und wird spätestens zum 15.01. e.J. per Lastschriftverfahren vom Verein eingezogen. Sollte der Mitgliedsbeitrag aufgrund einer geänderten Kontoverbindung oder einer Minderdeckung des Kontos nicht eingezogen werden können, so hat das betreffende Vereinsmitglied die Kosten des Zahlungsverkehrs zu tragen.
  • § IV. Beendigung der Mitgliedschaft
  • 1. Die Mitgliedschaft endet
    • a) durch Austritt
    • b) durch Ausschluß
    • c) durch Tod
    • d) bei Auflösung des Vereins
  • 2. Der Vereinsaustritt eines Mitgliedes wird mit dem Zugang der schriftlichen Austrittserklärung beim Vorstand wirksam. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge findet nicht statt.
  • 3. Der Vorstand kann ein Mitglied durch Mehrheitsbeschluß aus dem Verein ausschließen:
    • a) wenn ein Mitglied gemäß § V, 1. der Satzung inaktiv geworden ist
    • b) wenn es gegen die Vereinsinteressen grob verstoßen hat
    • c) wenn es ohne nachvollziehbaren Grund mit seinem Beitrag trotz Mahnung mehr als zwei Monate im Rückstand ist
  • § V. Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • 1. Jedes Mitglied ist verpflichtet den Verein, die Aufgaben und anfallenden Arbeiten aktiv zu unterstützen.
  • 2. Jedes Mitglied hat die Beschlüsse des Vereins zu achten.
  • 3. Jedes Mitglied hat entsprechend des § III., Ziff. 2 dieser Satzung Beiträge zu entrichten.
  • 4. Personelle Änderungen (Anschriftsänderungen, Änderung der Bankverbindung etc.) sind dem Verein rechtzeitig mitzuteilen.
  • 5. Die Mitarbeit an den Veranstaltungen des Vereins erfolgt auf freiwilliger Basis, ohne dass sich daraus finanzielle Ansprüche für einzelne Mitglieder ergeben.

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