Nordbären Hamburg

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Geschäftsordnung des Nordbären Hamburg e.V.


Hier die Abschnitte 3.-7. Die Abschnitte 1.-3. sind hier zu finden!

Fortsetzung
3. Arbeitsverteilung im Vorstand

Mitgliederbetreuer

Funktionen:
- Erstellen und Versenden von Mitgliedsausweisen mit Anschreiben
- Überwachung und Pflege der Mitgliederliste
- Versendung von Glückwünschen im Namen des Vereins zu Geburtstagen, Jubiläen und Ehrentagen
- Beiträge für die BÄRbel (Vereinszeitung)
- Vertretung des Vereins nach § 26 BGB (erweiterte Vorstand) zusammen mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden
- Wird vertreten durch den 1.Vorsitzender

3a. weitere Funktionsträger:

Kassenprüfer Neben den o. a. Funktionsträgern werden zwei Kassenprüfer eingesetzt. Die Kassenprüfer werden in der Jahreshauptversammlung gewählt. Sie prüfen unmittelbar vor der Jahreshauptversammlung die Kasse auf ordnungsgemäße Führung anhand der Kontoauszüge und Belege.

4. Definition und Name des NOK

Der amtierende Vorstand wird um den Personenkreis des NOK erweitert. Die genaue Bezeichnung dieser Abkürzung steht für „Nordbären Organisations Komitee“. Mitglieder des NOK sind Vereinsmitglieder des Nordbären Hamburg e. V., die zusätzlich für den Verein festgelegte ehrenamtliche Aufgaben erfüllen.

5. Mitgliedschaft im NOK

Mitglied im NOK können alle diejenigen werden, die von den NOK - Mitgliedern dazu vorgeschlagen werden oder die einen Eintritt in das NOK wünschen. Der Vorstand behält sich jedoch die Entscheidung über die Aufnahme in das NOK vor. Die Mitgliederzahl des NOK ist begrenzt und richtet sich nach den zu erfüllenden Aufgaben, um eine klar strukturierte und sinnvolle Organisation durchführen zu können. Derzeit ist die Mitgliederzahl im NOK auf 15 Personen begrenzt.

6. Beendigung der Mitgliedschaft im NOK

Die Mitgliedschaft im NOK endet
a. durch Austritt
b. durch Ausschluss durch den Vorstand
c. durch Tod
d. bei Auflösung des Vereins
§ IV der Satzung gilt entsprechend.

7. Aufgaben des NOK

Die Aufgabe des NOK besteht darin, Beschlüsse für alle verbindlichen Rechtsgeschäfte des Vereins gegenüber Dritten gemeinschaftlich zu fassen und für die gewissenhafte Organisation der Veranstaltungen des Vereins Sorge zu tragen. Der Vorstand entscheidet letztendlich über die Ausführung der gefassten Beschlüsse.
a) Aufgabenbereiche
Alle NOK – Mitglieder erhalten einen eigenen Aufgabenbereich, für den das jeweils genannte NOK – Mitglied innerhalb der Amtszeit eines Vorstandes verantwortlich zeichnet. Der Aufgabenbereich wird von den Mitgliedern zu Beginn der Amtszeit selbst gewählt.
b) Postenbesetzung
Wird ein neuer Vorstand gewählt, sind die Posten der genannten Mitglieder entweder zu bestätigen oder neu zu besetzen. Scheidet ein Mitglied aus dem NOK aus, so sind seine Aufgaben aufzuteilen oder der Posten neu zu besetzen. Die Aufgabenbereiche für die Zeit 05/2007 – 05/2009 sind der Anlage aufgeführt.
c) Sitzungen
Termin für die Sitzung des NOK ist an jedem 2. Donnerstag des Monats. Bei Bedarf werden weitere NOK – Termine festgesetzt. Die Sitzung wird bis auf Widerruf abwechselnd vom 1. und 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Tagesordnung wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden den NOK – Mitgliedern spätestens 1 Tag vor der Sitzung bekanntgegeben.

Hier die Abschnitte 3.-7. Die Abschnitte 1.-3. sind hier zu finden!