Nordbären Hamburg

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Geschäftsordnung des Nordbären Hamburg e.V.


Hier die Abschnitte 1.-3. Die 3.-7. sind hier zu finden!

1. Inhalt und Aufgabe der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsabläufe und Arbeitsverteilung aller Vorstandmitglieder sowie aller NOK-Mitglieder des Nordbären Hamburg e. V.

2. Definition Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, welche bei der Mitgliederversammlung des Nordbären Hamburg e. V. in ihre Posten gewählt wurden. Die Wahl findet alle 2 Kalenderjahre statt. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer und dem Mitgliederbetreuer. Die Vorstandssitzung findet regelmäßig ein Mal im Monat statt und wird vom 1. Vorsitzenden einberufen. Dieser legt die Tagesordnung fest.

3. Arbeitsverteilung im Vorstand

1. Vorsitzender Hat gegenüber allen Mitgliedern auf Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften zu achten, gegenüber den Vorstandsmitgliedern und der Mitgliederversammlung auf Einhaltung des rechtlichen und satzungsmäßigen Rahmens bei Beschlussvorlagen.
Weitere Funktionen:
- Vertretung des Vereins nach § 26 BGB (Einzelvertretung)
- Bankvollmacht
- Wird vertreten durch den 2. Vorsitzenden
- Ist Vertreter von 2. Vorsitzenden, Kassenwart und Mitgliederbetreuer
- Ist Sitzungsleiter der Vorstands – und NOK- Sitzungen und der Mitgliederversammlung
- Er erhält alle Protokolle
- ist verantwortlich für die Einladung zu den Sitzungen, Vorbereitungen der Tagesordnung
- Überwachung der Umsetzung von Beschlüssen
- Pflege der Vereinssatzung
- Überwacht und pflegt die Einhaltung der Vereinsgrundsätze
- Erarbeitet Konzepte zur Aufbau- und Ablauforganisation des Vereins
- Repräsentiert den Verein in allen Medien
- Übernimmt Aus- und Aufbau und Pflege der Kontakte zu anderen Bärenklubs/-vereinen
- Überwacht und pflegt die Geschäftsbeziehungen

2. Vorsitzender

Hat die gleiche Aufgaben, Rechte und Pflichten wie der 1. Vorsitzende.
Funktionen:
- Vertretung des Vereins nach § 26 BGB (Einzelvertretung)
- Bankvollmacht
- Wird vertreten durch den 1.Vorsitzenden
- Ist Vertreter von 1.Vorsitzenden, Schriftführer

Kassenwart

Er ist zuständig für die Kassenführung und wirtschaftlichen Aspekte des Vereins.
Funktionen:
- Durchführung der Finanzbuchführung des Vereins inkl. Jahresabschluss und Statistiken (Einkommensteuererklärung)
- Sicherstellung der Beachtung steuerlicher Vorschriften in allen Bereichen des Vereins
- Überprüfung und Aktualisierung der Versicherungen des Vereins
- Führen des Bankkontos
- Vertretung des Vereins nach § 26 BGB (erweiterte Vorstand) zusammen mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden
- Bankvollmacht
- Wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden

Schriftführer

Funktionen:
- Erstellung und Verteilung aller Protokolle, Rundschreiben, E-Mails und Vereinskorrespondenz
- Führen der Mitgliederliste
- Beiträge für die BÄRbel (Vereinszeitung)
- Vertretung des Vereins nach § 26 BGB (erweiterte Vorstand) zusammen mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden
- wird vertreten durch den 2. Vorsitzenden

Hier die Abschnitte 1.-3. Die Abschnitte 3.-7. sind hier zu finden!